Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
AGBs für Veranstaltungen ,Vorträge, Seminare,Medien,Workshops,Coaching und die Medien & Unternehmensberatung Thomas Schäring Hof Heydstadt 1 34295 Edermünde
1. Medien
Als Medien gelten alle in Buchform oder auf einem Datenträger (CD, DVD) ausgelieferten Bücher, Hörbücher und Videos. Downloads bei Drittanbietern (z.B. Audible, iTunes etc.) unterliegenden Geschäftbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Soweit nicht anders ausgezeichnet, ist in den einzelnen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7% bei den Buch/ Audio-Package-Produkten, bzw. bei den Audios und den DVDs von 19% enthalten.
Der Versand wird mit einer Pauschale von € 3,30 berechnet und erfolgt durch die Medien & Unternehmensberatung Thomas Schäring.
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum.
Diese Bedingungen gelten ab dem 01.12.2017. Alle früheren Preisbedingungen und Preise verlieren ihre Gültigkeit. Preisänderungen sowie Irrtum bei Beschreibungen und Preisen der Bücher behalten wir uns vor.
Widerrufsrecht: Gemäß Fernabgabegesetz BGB § 355 gelten für Medien ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Voraussetzung ist ein einwandfreier Zustand der Ware. Ausgeschlossen davon sind eingeschweißte und versiegelte Produkte (insbesondere sind das CDs, Videos, DVDs, Software). Diese Produkte nehmen wir nur in der Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurück. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paketversand werden kann. Bitte geben Sie bei der Rückgabe den Retourengrund an und nehmen Sie zwecks Koordination telefonisch Kontakt unter +49 5665 1839221zu uns auf.
2. Buchung offene Seminare
Soweit nicht anders ausgezeichnet, ist in den einzelnen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe 19% enthalten. Die Preise in den Flyern (PDF-Download) und Onlineshop/Medien sind, wenn nicht anders ausgezeichnet, Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld “jetzt bestellen” angeklickt hat. Erst mit Bestätigung des Auftrags an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Thomas Schäring zustande. Die Vergabe von Karten erfolgt nach zeitlichem Eingang.
Zahlung: Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungseingang fällig.
Widerrufs- & Rückgaberechte: Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Thomas Schäring oder namens des jeweiligen Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Eine Rückerstattung aufgrund von Stornierung oder Nichtinanspruchnahme des Veranstaltungsplatzes ist ausgeschlossen. Seminarplätze sind jedoch übertragbar. Der Kunde kann jederzeit Ersatzteilnehmer benennen.
3. Ausfall/Nachbesserung/Verschiebung bei Buchung von Firmeninternen (inhouse) Seminaren
Bei den Regelungen für Absagen und Terminverschiebungen von gebuchten Vorträgen, Seminaren und Trainings orientieren wir uns wie folgt: Da auch bei Alternativanfragen die von Ihnen gebuchten Schulungstermine für Sie fest reserviert sind, wird vereinbart, dass bei Absagen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, bis zu neun Monate vor dem vereinbarten Schulungstermin 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen sind. Bei späteren Absagen ist der gesamte Honorarpreis fällig. Absagen haben schriftlich zu erfolgen.Des weiteren sind Buchungskosten z.b.Hotel, Seminarräume,Fahrtkosten bei Absage bis zu einer Woche vor dem Seminar in voller höhe anzurechnen.Dies gilt auch bei Rabattierten Seminaren , wo die Kosten auf ein Rabattiertes Seminar auf den Tagessatz angerechnet werden.Durch Kunden abgesagte Seminare können nur durch einen Ersatztermin ersetzt werden.Es werden keine Rückerstattungen geleistet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung (z.B.www.erv.de)
3.1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
(2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist.
Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist.
3.
Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber bleiben unberührt.
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3.2 Erfüllung
(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
(2) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.
(3) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden/Auftragsgebers bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.
4. Bild-/ Ton-/ Videomittschnitte
Jeglicher Mitschnitt und die Weitergabe in Form von Audio-, Bild- oder Videomaterial ist ausdrücklich untersagt. Der Auftraggeber haftet auch für Teilnehmer im Fall der Zuwiderhandlung im guten Glauben in Form des Schadenersatzes. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
5. Urheberschutz/Haftung/Gerichtsstand
a. Kreativleistungen und vom Trainer ausgehändigte Unterlagen (z.B. Folien-Ausdrucke im Seminar) dürfen vom Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck verwandt werden, jede andere Nutzung bedarf einer eigenen Honorar-Regelung.
b. Eigentumsvorbehalt: Unterlagen, Materialien, Bücher und Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
c. Eigentumsvorbehalt: Bücher und andere Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
d. Der Trainer unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Trainer haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing/nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.
e. Der Gerichtsstand ist Kassel.
Für alle öffentlichen Seminare und Vorträge gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
6. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.